Dienstag, 13. Mai 2014

Kreditbearbeitungsgebühren vom BGH für unwirksam erklärt

Ich habe ja schon lange nichts geschrieben, aber heute auf dem Heimweg bekam ich ein lächeln ins Gesicht. Das BGH hat endlich Kreditbearbeitungsgebühren für unwirksam erklärt. Nachzulesen ist dies im Urteil (Link) sowie auf der Seite von Test.de.

Was heißt das nun konkret für einen? Nun, es heißt erstmal, dass Kreditgebühren seitens der Bank unwirksam sind und daher zurückgefordert werden können. Ich bin nur kein Rechtsanwalt und kann daher nur die Seite test.de zitieren:

"Wer Kredit­bearbeitungs­gebühren gezahlt hat, kann Erstattung verlangen. Zumindest bei ab Januar 2011 ausgezahlten Krediten ist die Forderung sicher nicht verjährt. Auch bei älteren Krediten sind nach Meinung mancher Gerichte Erstattungs­forderungen noch durch­setz­bar. Doch das ist umstritten. Der BGH wird über die Frage wohl im Laufe des Jahres entscheiden. test.de empfiehlt allen Betroffenen, Erstattungs­forderungen vorsorglich sofort geltend zu machen. So gehts:
  • Forderung. Suchen Sie die Unterlagen zu Ihrem Kredit heraus. Wenn Sie eine Gebühr gezahlt haben, fordern Sie Erstattung. Dabei hilft Ihnen der test.de-Musterbrief Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren. Recht­licher Hintergrund: Wenn Sie ohne zuvor selbst Erstattung zu fordern einen Anwalt einschalten, müssen Sie sein Honorar für außerge­richt­liche Tätig­keit selbst zahlen.
  • Durch­setzung. test.de vermutet: Auch nach dem Grund­satz­urteil des BGH werden manche Banken die Erstattung verweigern oder nicht frist­gerecht zahlen. Tatsäch­lich gelten die Urteile direkt nur für die am konkreten Verfahren Beteiligten. Gerichte beachten jedoch die Vorgaben des BGH für gleich gelagerte Fälle. Wenn Ihre Bank nicht zahlt, schalten Sie also einen Anwalt ein, der möglichst Erfahrungen mit Kredit­bearbeitungs­gebühren hat. Dazu müssen Sie nicht unbe­dingt persönlich in die Kanzlei. Kredit­bearbeitungs­gebührenfälle lassen sich oft problemlos per Telefon und Post abwi­ckeln."

Was unter Verjährung zu verstehen ist, d.h. ob nun auch Altverträge vor 2011 betroffen sind, das ist nicht eindeutig. Hierzu rate ich nur jedem einen Anwalt zu kontaktieren, z.B. den Herrn Wolfgang Benedikt-Jansen (Webseite). Alternativ ist der alte Artikel auf test.de relativ lang geworden und dort tauchen mehrere Namen auf. Da die Anwälte durch die Klagen bzw. außergerichtlichen Entscheide gutes, schnelles Geld machen können, würde ich einen empfehlen, der auf dem Gebiet schon einiges erreicht hat. Dort hat sich schon ein Standard-Prozess etabliert :).