Das Techniker Krankenkasse Bonusheft für das Jahr 2019 ist letztens bei mir angekommen und daher möchte ich dieses vorstellen. Es ist identisch zum Bonusheft von 2018, daher wird der Inhalt den meisten Lesern bekannt vorkommen.
In diesem Blog verfasse ich Testberichte zu Gegenständen, die ich entweder selbst sehr gut finde oder die mir als Produkttester zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich kommen ab und zu auch andere Themen, die ich für wichtig erachte, zur Sprache.
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Samstag, 26. Januar 2019
Sonntag, 21. Januar 2018
Techniker Krankenkasse Bonusheft 2018
Das Techniker Krankenkasse Bonusheft für das Jahr 2018 ist letztens bei mir angekommen und daher möchte ich dieses vorstellen.
Sonntag, 22. Januar 2017
Techniker Bonusheft 2017
Pünktlich zum Jahresanfang kam das neue Techniker Bonusheft 2017 an. Alle Änderungen habe ich schon in einem älteren Post (Link) beschrieben, daher hier noch einmal die Kurzfassung:
- Es werden Punkte pro Maßnahme gesammelt
- Ab 1000 Punkten erhält man eine Prämie (ab 30€ Barprämie / 60€ Gesundheitsdividende)
- Nicht mehr bereichsabhängige Restriktionen
- Bonusheft ist online download und einreichbar
Montag, 21. November 2016
Techniker Krankenkasse Bonusprogramm 2016/2017
Die Techniker Krankenkasse hat ihr Bonusprogramm zum 01.10.2016 geändert. (Quelle) Beim Durchstöbern der Seite sind mir einige Neuerurungen aufgefallen. Da ich mein Bonusheft erst im April 2017 abgeben muss, sind diese Neuerungen für mich noch nicht relevant, da die alten Teilnahmebedingungen gelten. Besonders für Leute, die noch kein Bonusheft haben und eines beantragen wollen wird dieser Eintrag interessanter sein.
Doch erstmal eins nach dem anderen. Im "alten" Bonusheft (von 2015) gab es folgende Staffelungen:
Jetzt (Stand 21.11.2016) gibt es ab dem 01.10.2016 ein Punkte-System. Bereits ab 1.000 Punkten gibt es einen Bonus. Dabei hat man die Wahl, ob man 30 € Barprämie oder 60 € TK-Gesundheitsdividende haben möchte. Für jede weiteren 100 Punkte gibt es 2,50€ oder 5€ TK-Gesundheitsdividende. Die Gesundheitsdividende kann für unterschiedliche Kurse verwendet werden.
Eine Übersicht aller relevanten Kurse gibt es hier: Link
Realistisch ist da eher folgende Konstellation:
Eine Auflistung aller Maßnahmen mit den dazugehörigen Punkten gibt es hier: Link
Die wichtigen Links sind die Folgenden:
Doch erstmal eins nach dem anderen. Im "alten" Bonusheft (von 2015) gab es folgende Staffelungen:
1.Stufe / 3 Maßnahmen | 2.Stufe / 6 Maßnahmen | 3.Stufe / 9 Maßnahmen |
---|---|---|
1 Maßnahme aus dem Bereich Früherkennung und Vorsorge | 1 Maßnahme aus dem Bereich Früherkennung und Vorsorge | 2 Maßnahmen aus dem Bereich Früherkennung und Vorsorge |
- | + 1 Maßnahme aus dem Bereich Gesundheitskurse | + 2 Maßnahmen aus dem Bereich Gesundheitskurse |
+ 2 frei wählbare Maßnahmen | + 4 frei wählbare Maßnahmen | + 5 frei wählbare Maßnahmen |
30 € Geldprämie oder 50 € TK-Gesundheitsdividende | 60 € Geldprämie oder 100 € TK-Gesundheitsdividende | 90 € Geldprämie oder 250 € TK-Gesundheitsdividende |
Jetzt (Stand 21.11.2016) gibt es ab dem 01.10.2016 ein Punkte-System. Bereits ab 1.000 Punkten gibt es einen Bonus. Dabei hat man die Wahl, ob man 30 € Barprämie oder 60 € TK-Gesundheitsdividende haben möchte. Für jede weiteren 100 Punkte gibt es 2,50€ oder 5€ TK-Gesundheitsdividende. Die Gesundheitsdividende kann für unterschiedliche Kurse verwendet werden.
Eine Übersicht aller relevanten Kurse gibt es hier: Link
Maßnahmen für das Bonusprogramm bzw. Punktesammeln
Doch zurück zu den Maßnahmen und den Punkten. Aktuell (Stand 21.11.2016) gibt es z.B. für die Zahnvorsorge 200 Punkte, eine Sportmitgliedschaft bringt 500 Punkte und der Besuch von Gesundheitskurse bringt 400 Punkte. Maximal sind 5600 Punkte möglich, was einem Wert von 145€ Bargeldprämie bzw. 290€ TK-Gesundheitsdividende entspricht. Allerdings bezahlt man dann selbst für alle Gesundheitskurse, hat Mutterschaftsvorsorge und jegliche Vorsorgeuntersuchungen. Also ist es eher unrealistisch, dass jemand wirklich alle Punkte sammeln kann.Realistisch ist da eher folgende Konstellation:
- Zahnvorsorge
- Sportmitgliedschaft
- Schutzimpfungen
- TK-Gesundheitscoach online
Eine Auflistung aller Maßnahmen mit den dazugehörigen Punkten gibt es hier: Link
Wie kriege ich das Bonusheft und wo kann ich anmelden??
Man muss sich lediglich auf der Anmeldeseite der TK einloggen (mit den "Meine TK"-Daten) und schon sollte man sich anmelden können. Personen, die schon teilnehmen, sehen dort eine Übersicht und die schon ausbezahlte Prämie des letztens Jahres. Aktuell kann man auch das Bonusheft online einreichen, somit entfällt der Briefversand. Man kann dort auch das Bonusheft runterladen.Die wichtigen Links sind die Folgenden:
- Anmeldeseite der TK: Link
- Teilnahmebedingungen: Link
- Maßnahmenliste: Link
- TK-Gesundheitsdividende: Link
Samstag, 13. Februar 2016
Bonuszahlungen einer Krankenkasse reduzieren nicht abziehbare Beiträge
Bietet eine Krankenkasse ein Bonusprogramm an (z.B. das Bonusprogramm der Techniker Krankenkasse), so musste man diesen Gewinn in der Steuererklärung zunächst angeben, da er insgesamt den Krankenkassenbeitrag senkt und somit voll steuerpflichtig ist.
Dagegen hat eine Person aus Rheinland-Pfalz geklagt und Recht bekommen. (Akz. X R 17/15). Berufung wurde eingelegt und sofern diese scheitert, heißt das für alle, die einen Beitrag wegen ihres Bonusprogrammes bekommen, dass sie sich auf das Urteil berufen können.
Verständlich hat dies haufe.de (Link) sowie Stiftung Warentest (Link) beschrieben.
Die Empfehlung von Stiftung Warentest lautet daher:
Somit kann ich nur jedem raten Einspruch zu erheben, sofern das Finanzamt den Beitrag gekürzt hat.
Dagegen hat eine Person aus Rheinland-Pfalz geklagt und Recht bekommen. (Akz. X R 17/15). Berufung wurde eingelegt und sofern diese scheitert, heißt das für alle, die einen Beitrag wegen ihres Bonusprogrammes bekommen, dass sie sich auf das Urteil berufen können.
Verständlich hat dies haufe.de (Link) sowie Stiftung Warentest (Link) beschrieben.
Die Empfehlung von Stiftung Warentest lautet daher:
"Legen Sie gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch ein, wenn das Finanzamt Ihre Sonderausgaben um Bonuszahlungen gekürzt hat. Berufen Sie sich auf das BFH-Aktenzeichen X R 17/15 und beantragen Sie bis zur Entscheidung Ruhen des Verfahrens. Geht der Streit zugunsten der Steuerzahler aus, müssen die Beiträge ungekürzt zählen."
Quelle: https://www.test.de/Krankenversicherungsbeitraege-Kassenbonus-nicht-steuerpflichtig-4880144-0/
Somit kann ich nur jedem raten Einspruch zu erheben, sofern das Finanzamt den Beitrag gekürzt hat.
Samstag, 13. Juni 2015
Techniker Krankenkasse Bonusheft 2015 - Inhalte und Boni
Im Januar 2015 berichtete ich schonmal vom neuen Bonusheft der Techniker Krankenkasse (Link). Viele Besucher haben sich dafür interessiert, daher gehe ich nochmal genauer auf das Bonusheft ab 18 Jahren ein. Informationen zum Bonusheft findet man auf der offiziellen TK Seite (Link).
Folgende Tabelle gilt gemäß Bonusheft (Stand 13.06.2015):
Folgende Maßnahmen werden zusätzlich auch berücksichtigt:
Ich hoffe die Übersicht hilft dem einen oder anderen. Wie gesagt, diese Kurse sind für das Bonusheft ab 18 Jahre. Es gibt auch noch ein Bonusheft für Kinder bis 17 Jahre.
Folgende Tabelle gilt gemäß Bonusheft (Stand 13.06.2015):
1.Stufe / 3 Maßnahmen | 2.Stufe / 6 Maßnahmen | 3.Stufe / 9 Maßnahmen |
---|---|---|
1 Maßnahme aus dem Bereich Früherkennung und Vorsorge | 1 Maßnahme aus dem Bereich Früherkennung und Vorsorge | 2 Maßnahmen aus dem Bereich Früherkennung und Vorsorge |
- | + 1 Maßnahme aus dem Bereich Gesundheitskurse | + 2 Maßnahmen aus dem Bereich Gesundheitskurse |
+ 2 frei wählbare Maßnahmen | + 4 frei wählbare Maßnahmen | + 5 frei wählbare Maßnahmen |
30 € Geldprämie oder 50 € TK-Gesundheitsdividende | 60 € Geldprämie oder 100 € TK-Gesundheitsdividende | 90 € Geldprämie oder 250 € TK-Gesundheitsdividende |
Auflistung der möglichen Maßnahmen
Folgende Maßnahmen fallen unter Früherkennung und Vorsorge:- Hautkrebs-Screening
- Krebsfrüherkennung
- Gesundheits-Check-up
- Darmkrebsfrüherkennung
- Zahnvorsorge
- Mutterschaftsvorsorge/Geburtsvorbereitung oder Rückbildungsgymnastik
- Bewegung
- Gesunde Ernährung oder Gewichtsreduktion
- Stressbewältigung oder Entspannung
- Suchtmittelkonsum
Folgende Maßnahmen werden zusätzlich auch berücksichtigt:
- Der TK-GesundheitsCoach gibt einen weiteren Stempel (Link)
- Schutzimpfung
- Aktive Mitgliedschaft (z.B. in einem Sportverein, Fitnesstudio oder Betriebs-/Hochschulsport
- Sportabzeichen
- Sportveranstaltungen (z.B. Joggen über Lauftreffs, Stadtlauf, Halbmarathon, Radtouren, Wanderungen)
Ich hoffe die Übersicht hilft dem einen oder anderen. Wie gesagt, diese Kurse sind für das Bonusheft ab 18 Jahre. Es gibt auch noch ein Bonusheft für Kinder bis 17 Jahre.
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